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CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.

Lizenzvertrag

DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZVERTRAG“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.

DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.

1. Definitionen a. Unter einer „Bearbeitung“ wird eine Übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die Ihre persönliche geistige Schöpfung ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.
b. Unter den „Lizenzelementen“ werden die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewĂ€hlt und in der Bezeichnung der Lizenz genannt werden: „Namensnennung“, „Nicht-kommerziell“, „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“.
c. Unter dem „Lizenzgeber“ wird die natĂŒrliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
d. Unter einem „Sammelwerk“ wird eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhĂ€ngigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugĂ€nglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen.
e. Mit „SIE“ und „Ihnen“ ist die natĂŒrliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese Lizenz gewĂ€hrten Nutzungsrechte ausĂŒbt und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die ausdrĂŒckliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewĂ€hrten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung auszuĂŒben.
f. Unter dem „Schutzgegenstand“ wird das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, verstanden
g. Unter dem „Urheber“ wird die natĂŒrliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.
h. Unter einem „verwandten Schutzrecht“ wird das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem TontrĂ€ger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung eines ausĂŒbenden KĂŒnstlers.
i. Unter dem „Werk“ wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
2. Schranken des Urheberrechts. Diese Lizenz lĂ€sst sĂ€mtliche Befugnisse unberĂŒhrt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen BeschrĂ€nkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.
3. Lizenzierung. Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages rĂ€umt Ihnen der Lizenzgeber ein lizenzgebĂŒhrenfreies, rĂ€umlich und zeitlich (fĂŒr die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschrĂ€nktes einfaches Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen: a. den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfĂ€ltigen, zu verbreiten und auszustellen;
b. den Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, insbesondere vorzutragen, aufzufĂŒhren und vorzufĂŒhren, öffentlich zugĂ€nglich zu machen, zu senden, durch Bild- und TontrĂ€ger wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche ZugĂ€nglichmachungen wiederzugeben;
c. den Schutzgegenstand auf Bild- oder TontrÀger aufzunehmen, Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem in a. und b. genannten Umfang zu verwerten;
d. den Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in a. bis c. genannten Umfang zu verwerten; Die genannten Nutzungsrechte können fĂŒr alle bekannten Nutzungsarten ausgeĂŒbt werden. Die genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche VerĂ€nderungen an dem Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte fĂŒr alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.
4. BeschrĂ€nkungen. Die EinrĂ€umung der Nutzungsrechte gemĂ€ĂŸ Ziffer 3 erfolgt ausdrĂŒcklich nur unter den folgenden Bedingungen: a. Sie dĂŒrfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie mĂŒssen stets eine Kopie oder die vollstĂ€ndige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifĂŒgen, wenn Sie den SchutzgegenstandvervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie dĂŒrfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewĂ€hrten Rechte Ă€ndern oder beschrĂ€nken. Sie dĂŒrfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie mĂŒssen alle Hinweise unverĂ€ndert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dĂŒrfen den Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten BeschrĂ€nkungen gelten auch fĂŒr den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, mĂŒssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten, mĂŒssen Sie - soweit dies praktikabel ist- auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
b. Sie dĂŒrfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz, einer spĂ€teren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthĂ€lt (z.B. Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Japan), vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie mĂŒssen stets eine Kopie oder die Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz oder einer anderen Lizenz der im vorhergehenden Satz beschriebenen Art beifĂŒgen, wenn Sie die Bearbeitung vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie dĂŒrfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewĂ€hrten Rechte Ă€ndern oder beschrĂ€nken, und Sie mĂŒssen alle Hinweise unverĂ€ndert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dĂŒrfen eine Bearbeitung nicht mit technischen Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch der Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten BeschrĂ€nkungen gelten auch fĂŒr eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes; sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht wird.
c. Sie dĂŒrfen die in Ziffer 3 gewĂ€hrten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsĂ€chlich auf einen geschĂ€ftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte VergĂŒtung abzielt oder darauf gerichtet ist. Erhalten Sie im Zusammenhang mit der EinrĂ€umung der Nutzungsrechte ebenfalls einen Schutzgegenstand, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung hierzu besteht, so wird dies nicht als geschĂ€ftlicher Vorteil oder vertraglich geschuldete geldwerte VergĂŒtung angesehen, wenn keine Zahlung oder geldwerte VergĂŒtung in Verbindung mit dem Austausch der SchutzgegenstĂ€nde geleistet wird (z.B. File-Sharing).
d. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, mĂŒssen Sie alle Urhebervermerke fĂŒr den Schutzgegenstand unverĂ€ndert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch fĂŒr den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vernĂŒnftigerweise durchfĂŒhrbaren Umfang - fĂŒr die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf aufzufĂŒhren, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung eingegangen ist (z.B. „Französische Übersetzung des ... (Werk) durch ... (Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des ... (Urheber)“). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auffĂ€lliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber.
e. Obwohl die gemĂ€ss Ziffer 3 gewĂ€hrten Nutzungsrechte in umfassender Weise ausgeĂŒbt werden dĂŒrfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausĂŒbenden KĂŒnstler, deren berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder Ruf nicht dadurch gefĂ€hrdet werden dĂŒrfen, dass ein Schutzgegenstand ĂŒber das gesetzlich zulĂ€ssige Maß hinaus beeintrĂ€chtigt wird.
5. GewĂ€hrleistung. Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine GewĂ€hrleistung fĂŒr die erteilten Rechte, außer fĂŒr den Fall, dass MĂ€ngel arglistig verschwiegen wurden. FĂŒr MĂ€ngel anderer Art, insbesondere bei der mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, richtet sich die GewĂ€hrleistung nach der Regelung, die die Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur VerfĂŒgung stellt, mit Ihnen außerhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte GewĂ€hrleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur fĂŒr Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit.
7. Vertragsende a. Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn eingerĂ€umten Nutzungsrechte enden automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. FĂŒr natĂŒrliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese natĂŒrlichen oder juristischen Personen erfĂŒllen sĂ€mtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.
b. Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (fĂŒr die Dauer des Schutzrechts). Dennoch behĂ€lt sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
8. Schlussbestimmungen a. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz fĂŒr den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingerĂ€umt hat.
b. Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz fĂŒr den ursprĂŒnglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingerĂ€umt hat.
c. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berĂŒhrt, und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nĂ€chsten kommt.
d. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben sind
e. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollstĂ€ndige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren ergĂ€nzenden Vereinbarungen oder mĂŒndlichen Abreden im Hinblick auf den Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusĂ€tzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine ĂŒbereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeĂ€ndert werden.
f. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

CREATIVE COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÜCKLICH ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.

AUSSER FÜR DEN BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS DAS WERK UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE “CREATIVE COMMONS” ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE GESTATTETE NUTZUNG HAT IN ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GÜLTIGEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.

CREATIVE COMMONS KANN UNTER https://creativecommons.org KONTAKTIERT WERDEN.

Frequently Asked Questions (FAQs)

Q1. Does Creative Commons Attribution Non Commercial Share Alike 2.0 Germany license support modification?

ans: Yes

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